Rechtsanwältin Morgane Dziubek
Ihre rechtliche Beratung und Vertretung 

Anwaltliche Opfervertretung

Der Begriff "Opfer" ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Dort beschreibt der Begriff eine rechtliche Stellung und es lassen sich bestimmte Rechte aus ihm ableiten. Ich nutze den Opferbegriff dort, wo dies juristisch sinnvoll ist. Da mir bewusst ist, dass der Opferbegriff als stigmatisierend empfunden werden kann, bevorzuge ich darüber hinaus neutralere Begrifflichkeiten. Selbstverständlich respektiere ich auch Ihren persönlichen Wunsch, wenn Sie mir mitteilen möchten, welchen Begriff Sie für sich bevorzugen. 

Hat eine Person eine Straftat erlitten, kann vielfältiger Bedarf an anwaltlicher Beratung bestehen. Die Unterstützung kann von einer einmaligen Beratung bis hin zu einer Begleitung durch das gesamte Strafverfahren reichen.  

Gewaltschutz

Von Gewalt betroffene oder bedrohte Personen haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens einen gerichtlichen Gewaltschutzbeschluss zu beantragen. Dieser dient ihrem Schutz vor der gewalttätigen Person und beinhaltet ein Annäherungs- und Kontaktverbot. Unter Gewalt ist dabei nicht nur körperliche Gewalt zu verstehen, sondern auch psychische Gewalt wie im Fall von Stalking.  In Fällen häuslicher Gewalt ist auch der Antrag auf Wohnungszuweisung möglich. Als Ihre Rechtsanwältin stelle ich für Sie den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz und berate Sie auch im Falle von Verstößen dagegen über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten. 

Sexualstraftaten

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und sexualisierte Gewalt sind für die Betroffenen oft besonders belastend. Schon die Frage, ob überhaupt eine Anzeige erstattet werden soll, kann dabei eine große Hürde darstellen. Aufgrund des häufig fragwürdigen Umgangs mit Betroffenen schon auf den unteren Ebenen der Strafverfolgung ist eine anwaltliche Beratung bereits an dieser Stelle wichtig und erleichtert die ersten Schritte. Als Rechtsanwältin helfe ich Ihnen dabei, einen Überblick über das Verfahren und Ihre Möglichkeiten zu erhalten und begleite Sie bei Bedarf zu Ihrer Vernehmung. Ich nehme Sie ernst und begegne Ihnen mit Empathie und auf Augenhöhe. Die erfolgreiche Strafverfolgung von Sexualdelikten und der Kampf gegen Vorurteile und Mythen zulasten der Betroffenen sind mir ein besonderes Anliegen. 

Nebenklage

Durch bestimmte Straftaten geschädigte Personen können sich, anstatt im Strafverfahren nur Zeug:innen zu sein, dem Verfahren durch Nebenklage anschließen. Ihnen stehen dann z.B. eigene Informations-, Frage- und (Beweis)Antragsrechte zu, wodurch auf den Verlauf des Verfahrens Einfluss genommen werden kann. Die Möglichkeit einer Nebenklage besteht u. A. im Fall von (versuchten) Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Delikte gegen die persönliche Freiheit. Das Recht zur Nebenklage kann auch den Angehörigen einer verletzen Person zustehen. 

Opferentschädigungsgesetz

Für durch Gewalttaten geschädigte Personen besteht die Möglichkeit, einen staatlichen Entschädigungsausgleich zu erhalten. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt davon ab, in welchem Maße eine Beeinträchtigung vorliegt und inwieweit diese auch wirtschaftliche Folgen hat. Da Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz leider häufig zunächst abgelehnt werden, berate ich Sie auch zu einem möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren. 

Schmerzensgeld

Sind Sie durch eine Straftat verletzt worden, können Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zustehen. Solche Ansprüche ergeben sich nicht automatisch aus der strafrechtlichen Verurteilung einer Person, sondern müssen gesondert geltend gemacht werden. Als Ihre Rechtsanwältin berate ich Sie zu den verschiedenen taktischen Möglichkeiten.